1. Anbieter und Gegenstand der AGB
1.1. Betreiber der Plattform Ploot AI ist Ploot AI UG (nachfolgend „Anbieter“). Sitz, Anschrift, Registergericht, Handelsregisternummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden im Impressum angegeben. Diese Angaben sind noch zu vervollständigen. Kontakt: info@ploot.de; Website: ploot.de.
1.2. Ploot AI ist eine internetbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Suche, Vorauswahl, Gegenüberstellung und vorläufigen Analyse von Investitionsflächen sowie zur Erstellung analytischer Berichte mithilfe externer Daten, automatisierter Berechnungen und KI-Funktionen.
1.3. Diese AGB regeln die Nutzung von Ploot AI, Abschluss und Durchführung von Abonnementverträgen, Abrechnung, Haftung, Daten- und KI-Nutzung, Datenexport und Beendigung der Zusammenarbeit. Sie sind Bestandteil des elektronisch zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrags.
1.4. Die gesetzlich erforderlichen Anbieterangaben stehen auch im Impressum. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung erläutert; gegebenenfalls gilt ergänzend eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV/DPA).
Anbieterangaben / Impressum2. Ausschließlich B2B
2.1. Ploot AI richtet sich ausschließlich an Unternehmer, freiberuflich Tätige, juristische Personen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den Dienst für ihre geschäftliche, berufliche oder öffentliche Tätigkeit nutzen.
2.2. Die Plattform ist nicht für Verbraucherverträge vorgesehen. Wer sich für einen Kunden registriert, erklärt, entsprechend bevollmächtigt zu sein und im Rahmen der geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden zu handeln.
2.3. Der Anbieter kann Firma, Sitz, Rechnungsanschrift, Steuer- beziehungsweise Umsatzsteuer-ID oder entsprechende Angaben, Vertretungs- und Rechnungsdaten verlangen. Bei begründeten Zweifeln am B2B-Charakter kann er die Aktivierung ablehnen oder eine weitere Überprüfung verlangen.
2.4. Erhält ein Nichtunternehmer aufgrund unzutreffender Angaben Zugang, bleiben dessen zwingende, vertraglich nicht ausschließbare Rechte unberührt.
3. Begriffsbestimmungen
Kunde: B2B-Vertragspartner des Anbieters, der für Ploot AI bezahlt oder Zugang erhält. Nutzer: vom Kunden zur Nutzung eines Kontos oder Organisationsbereichs autorisierte natürliche Person. Konto: individuelles oder organisationsbezogenes Zugangsprofil.
Plattform / Ploot AI: die vom Anbieter bereitgestellte SaaS-Software einschließlich Oberfläche, Modulen, API und Funktionen. Vertrag: das Vertragsverhältnis aus diesen AGB, akzeptierten Bestellparametern, Preisliste und gegebenenfalls DPA, SLA oder Enterprise-Bedingungen.
Suche: ein Prozess zum Auffinden von Flächen anhand von Investitionskriterien; eine Suche kann mehrere Grundstücke, Datensätze und Flächenkombinationen analysieren. Bericht: die erzeugte Analyse einer Fläche, eines Grundstücks oder mehrerer Grundstücke, auch als PDF oder in einem anderen angebotenen Format. Fläche: eine Immobilie oder eine gemeinsam analysierte Gruppe benachbarter Grundstücke.
Ploot Score: eine anhand verfügbarer Daten, Kriterien und Analyseregeln erzeugte Punktzahl oder sonstige Eignungsbewertung. Quelldaten: rechtmäßig genutzte Daten aus öffentlichen Registern, Geoportalen, APIs, GIS-Systemen, Infrastruktur-, Umwelt-, Straßen- und anderen Datenbanken.
Kundendaten: vom Kunden oder Nutzer eingegebene, übermittelte oder gespeicherte Daten, Dokumente, Parameter, Kriterien und Inhalte. Exportierbare Daten: vom Kunden bei der Nutzung erzeugte oder miterzeugte Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich relevanter Metadaten, die im gesetzlich vorgesehenen und in Anlage 3 beschriebenen Umfang exportiert werden können.
Abrechnungszeitraum: der in der Bestellung festgelegte monatliche, jährliche oder andere kostenpflichtige Zeitraum. SLA: eine gegebenenfalls abgeschlossene individuelle Vereinbarung über Leistungsniveau, Verfügbarkeit oder Reaktionszeiten.
4. Umfang und Charakter des Dienstes
4.1. Je nach Plattformversion und Tarif unterstützt Ploot AI insbesondere folgende Funktionen:
• Flächensuche nach Investitionstyp sowie Standort-, Planungs-, Infrastruktur-, Geometrie- und Wirtschaftlichkeitskriterien;
• Analyse einzelner Grundstücke und, soweit verfügbar, zusammenhängender Flächen aus mehreren benachbarten Grundstücken;
• Ranking, Scoring und Vergleich möglicher Standorte; Analyse von Geometrie, Fläche, Form und vorläufigem Bebauungs- oder Platzierungspotenzial;
• Analyse verfügbarer planungsrechtlicher, verkehrlicher, infrastruktureller, umweltbezogener und schutzrechtlicher Rahmenbedingungen; Erkennung von Datenlücken, Widersprüchen und Prüfungsbedarf;
• KI-gestützte Berichte, Karten, Übersichten, Zusammenfassungen, Empfehlungen und Erläuterungen;
• Ergebnisexport, Projektfreigaben, Teamfunktionen, API und Integrationen, soweit Tarif oder Enterprise-Vertrag dies vorsehen.
4.2. Ploot AI unterstützt Entscheidungen. Es ist weder ein behördliches System noch ein amtliches Immobilienregister und ersetzt keine gesetzlich erforderlichen Fachleistungen.
4.3. Die Plattform wird fortlaufend entwickelt. Der Anbieter kann Funktionen, Modelle, Datenquellen und Ergebnisdarstellungen ergänzen, verbessern oder ersetzen, vorbehaltlich § 26 und ohne dem Kunden im laufenden Zeitraum ohne sachlichen Grund wesentliche Funktionen seines bezahlten Tarifs zu entziehen.
4.4. Als geplant, Roadmap, Preview oder angekündigt dargestellte Funktionen begründen keine Verpflichtung zur Umsetzung zu einem bestimmten Termin, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich oder im Enterprise-Vertrag vereinbart wurde.
5. Konto, Nutzer und Zugangssicherheit
5.1. Kostenpflichtige Funktionen setzen grundsätzlich ein Konto voraus. Der Kunde verantwortet richtige und aktuelle Registrierungsdaten sowie die Personen, denen er Zugang gewährt.
5.2. Zugangsdaten sind vertraulich und dürfen Unbefugten nicht mitgeteilt werden. Der Anbieter kann aus Sicherheitsgründen Mehrfaktor-Authentifizierung oder andere Schutzmaßnahmen verlangen.
5.3. Die Zahl der Nutzer, Teams oder Arbeitsplätze kann tarifabhängig sein. Das Umgehen von Grenzen durch gemeinsame Nutzung eines Kontos oder Schein-Technikkonten ist untersagt.
5.4. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete Kontoübernahmen, offengelegte Zugangsdaten oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle.
5.5. Der Anbieter kann Sicherheits-, Autorisierungs-, Abrechnungs- und Nutzungsprotokolle führen, soweit dies für Leistungserbringung, Systemschutz, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist, nach Maßgabe von Datenschutzerklärung und DPA.
6. Elektronischer Vertragsschluss
6.1. Vor der Bestellung erhält der Kunde klare Informationen zu Nettopreis, Währung, Abrechnungszeitraum, enthaltenen Suchen und Berichten, Zusatzpreisen, Verlängerung und Kündigung.
6.2. Eingabefehler können vor dem Absenden erkannt und korrigiert werden. Die Plattform erläutert die technischen Vertragsschritte, verfügbare Vertragssprachen sowie Speicherung und Bereitstellung des Vertragstextes.
6.3. Die Bestellung erfordert die aktive, nicht vorausgewählte Zustimmung zu den AGB von Ploot AI. Die Datenschutzerklärung wird getrennt als Information bereitgestellt; ihre Kenntnisnahme ersetzt keine für einen Verarbeitungszweck erforderliche Einwilligung.
6.4. Der Vertrag entsteht mit der elektronischen Annahmebestätigung des Anbieters oder der Aktivierung des kostenpflichtigen Zugangs, je nachdem, was zuerst eintritt, sofern der Checkout nichts anderes ausdrücklich vorsieht.
6.5. Der Anbieter bestätigt den Bestelleingang unverzüglich elektronisch und ermöglicht das Herunterladen oder Speichern der AGB in reproduzierbarer Form.
6.6. Das System kann AGB-Version, Zustimmungszeitpunkt, Konto, Tarif, Preis, Währung und weitere Bestelldaten protokollieren. Der Kunde sollte Bestätigung und AGB aufbewahren.
6.7. Unterliegt der Anbieter einem freiwilligen Verhaltenskodex, werden dies und ein elektronischer Zugang im Bestellprozess oder auf der Website angegeben. Ohne solche Angaben ist für den Vertrag kein gesonderter Kodex erklärt.
7. Tarife, regionale Preise und Steuern
7.1. Ploot AI kann als Starter, Professional, Business, Enterprise und in später eingeführten Varianten angeboten werden. Die im Checkout akzeptierten Parameter gehören zum Vertrag.
7.2. Für Polen und Deutschland gelten eigenständige regionale Preislisten, keine automatische Währungsumrechnung. Maßgeblich sind Kundensitz, Rechnungsdaten, Steuerstatus und Verkaufsprozess.
7.3. Alle Preise in Anlage 1 sind Nettopreise. Umsatzsteuer oder andere geschuldete Steuern werden nach den geltenden Regeln berücksichtigt. Bei grenzüberschreitenden Geschäften können Reverse Charge oder andere Steuermechanismen gelten.
7.4. Der Kunde muss richtige Steuerangaben machen. Falsche Sitz-, Umsatzsteuer-ID- oder Rechnungsdaten berechtigen nicht zur günstigeren regionalen Preisliste und können gesetzeskonforme Rechnungskorrekturen auslösen.
7.5. Bei Jahresabonnements werden Preis, Rabatt und Zahlungsregeln im Checkout angegeben. Akzeptierte Bestellparameter haben bei Widersprüchen Vorrang vor öffentlichen Preislisten, vorbehaltlich individueller Abreden.
8. Suchen, Berichte und Kontingente
8.1. Ein Tarif enthält bestimmte Suchen und Berichte pro Abrechnungszeitraum. Nicht verbrauchte Kontingente werden nicht übertragen, sofern das Tarifangebot nichts anderes bestimmt.
8.2. Eine Suche wird angerechnet, wenn sie gestartet wurde und nutzbare Ergebnisse bereitgestellt wurden. Ein Bericht wird angerechnet, wenn er ordnungsgemäß erzeugt und in der Plattform oder zum Download bereitgestellt wurde.
8.3. Bei einem bestätigten technischen Fehler von Ploot AI wird das Kontingent wiederhergestellt oder die Operation kostenfrei wiederholt. Dies gilt nicht bei fehlenden Quelldaten, fehlerhaften Kundenkriterien oder Umständen außerhalb des Einflusses des Anbieters, wenn die Plattform den Prozess ordnungsgemäß ausgeführt hat.
8.4. Zusätzliche Suchen oder Berichte können zu den für Tarif und Markt geltenden Preisen erworben werden. Kostenpflichtige Überschreitungen erfolgen erst nach Preisannahme oder kundenseitiger Aktivierung automatischer Mehrverbrauchsabrechnung.
8.5. Der Anbieter kann erforderliche technische Limits, Rate Limits oder Fair-Use-Grenzen zur Stabilitätssicherung vorsehen, insbesondere für API, Automatisierung und Massenanfragen. Diese dürfen den Kern des bezahlten Tarifs nicht ohne sachlichen Grund entwerten.
9. Zahlungen, Rechnungen und Zahlungsrückstände
9.1. Zahlungen erfolgen für den gewählten Zeitraum mit den im Checkout oder auf der Rechnung angegebenen Methoden. Bei automatisch verlängernden Abonnements stimmt der Kunde wiederkehrenden Zahlungen zu, soweit die Methode dies ermöglicht.
9.2. Rechnungen können elektronisch erstellt und übermittelt werden. Der Kunde hält Rechnungsdaten und Rechnungs-E-Mail aktuell.
9.3. Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Anbieter erneut abbuchen, zur Zahlung auffordern, gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Beitreibungskosten berechnen sowie nach vorheriger Information kostenpflichtige Funktionen einschränken.
9.4. Eine Sperrung wegen Rückständen beseitigt bereits entstandene Zahlungspflichten nicht, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
10. Verlängerung, Kündigung und Vertragsdauer
10.1. Das Abonnement verlängert sich um einen entsprechenden Abrechnungszeitraum, wenn der Kunde die Verlängerung nicht vorher deaktiviert, sofern die Bestellung kein anderes Modell vorsieht.
10.2. Die automatische Verlängerung kann im Konto oder mit einer anderen angebotenen elektronischen Methode deaktiviert werden. Dies wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums.
10.3. Unverbrauchte Kontingente begründen keinen anteiligen Erstattungsanspruch für einen begonnenen Zeitraum. Ausnahmen ergeben sich aus zwingendem Recht, dem Data Act, Individualvereinbarungen oder dauerhafter Diensteinstellung gemäß § 26.
10.4. Rechte zum Anbieterwechsel und zur Dienstbeendigung nach dem Data Act bleiben in dessen Anwendungsbereich unberührt.
11. Kundendaten und Kundenmaterialien
11.1. Der Kunde behält seine Rechte an Kundendaten. Er räumt dem Anbieter ein nicht ausschließliches Recht auf Hosting, technische Vervielfältigung, Verarbeitung, Indexierung und Weitergabe an Unterauftragsverarbeiter ein, soweit dies zur Erbringung, Sicherung, Wartung und Entwicklung des Dienstes nach Vertrag, Datenschutzerklärung und DPA erforderlich ist.
11.2. Der Kunde gewährleistet die erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für die Eingabe und Verarbeitung seiner Daten nach seinen Weisungen, ohne Rechte Dritter oder Gesetze zu verletzen.
11.3. Nicht öffentliche Kundendaten werden nicht zum Training von Modellen oder Trainingsdatensätzen für andere Kunden verwendet, außer bei ausdrücklicher Zustimmung oder wirksamer Anonymisierung, die eine Zuordnung zu Kunden oder natürlichen Personen ausschließt.
11.4. Der Anbieter darf aggregierte und wirksam anonymisierte Nutzungsstatistiken für Qualität, Sicherheit, Leistung, Kapazitätsplanung und Funktionsentwicklung verwenden.
11.5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, besonders geschützte Branchengeheimnisse und für den Dienst unnötige Daten sollen nur nach vorheriger Vereinbarung und angemessener Absicherung eingebracht werden.
12. Quelldaten und externe Dienste
12.1. Externe Quellen können öffentliche Register, Geoportale, GIS- und Vermessungssysteme, Karten, Straßen-, Umwelt-, Planungs- und Infrastrukturdaten, APIs, Cloud-, Zahlungs- und KI-Anbieter umfassen.
12.2. Der Anbieter wendet angemessene Sorgfalt beim Abruf, Zusammenführen und Darstellen an, erstellt jedoch nicht alle Quelldaten und kontrolliert nicht deren Vollständigkeit, Aktualität, rechtmäßige Änderung, Verfügbarkeit oder behördliche Auslegung.
12.3. Quelldaten können unvollständig, verspätet, falsch, vorübergehend nicht verfügbar, unangekündigt verändert oder regional unterschiedlich zuverlässig sein. Fehlende Daten bedeuten nicht, dass Einschränkungen, Risiken, Infrastruktur oder Rechtspflichten fehlen.
12.4. Nach Möglichkeit zeigt die Plattform Quelle, Abrufdatum oder -zeit, Prüfstand und Bestätigungsbedarf. „Amtlich“ oder „öffentlich“ bezeichnet die Quelle und macht einen Ploot-AI-Bericht nicht zum amtlichen Dokument.
12.5. Rechte an Quelldaten, Karten, Datenbanken, APIs und anderen Materialien verbleiben bei den Berechtigten. Der Kunde erhält keine weitergehenden Rechte, als der Anbieter weitergeben darf.
12.6. Wird eine Quelle, API oder Lizenz eingestellt, eingeschränkt, wesentlich verändert oder rechtlich unzugänglich, kann der Anbieter sie unter Beachtung von § 26 ersetzen oder Funktionen anpassen.
13. KI, Ploot Score und Transparenz
13.1. Ploot AI nutzt Automatisierung und KI für Suche, Klassifizierung, Ranking, Interpretation, Mustererkennung, Zusammenfassungen, Erklärungen, Empfehlungen und Teile der Berichte.
13.2. KI-Ergebnisse können probabilistisch sein und Fehler, Auslassungen, veraltete Interpretationen oder Halluzinationen enthalten. Ein hoher Ploot Score garantiert weder Investitionserfolg noch Verwaltungsentscheidungen oder rechtliche beziehungsweise technische Umsetzbarkeit.
13.3. Bei direkter KI-Interaktion informiert der Anbieter im gesetzlich erforderlichen Umfang über deren Charakter. KI-generierte oder manipulierte Inhalte werden im durch AI Act und einschlägige Vorgaben erforderlichen Umfang gekennzeichnet oder technisch markiert.
13.4. Berichte und Oberfläche können automatisiert erzeugte, zusammengefasste oder bewertete Teile ausweisen. Der Kunde darf KI-Kennzeichnungen, Vorbehalte oder Warnungen nicht entfernen, wenn dadurch über Herkunft oder Charakter getäuscht würde.
13.5. Der Kunde sorgt für angemessene Kenntnisse und Aufsicht seiner KI-Nutzer und erfüllt gegebenenfalls für ihn als Betreiber geltende Pflichten zur KI-Kompetenz.
13.6. Die Plattform ist nicht für autonome Entscheidungen über Rechte natürlicher Personen oder rechtswidrige Anwendungen bestimmt. Andere, nicht autorisierte Hochrisikozwecke erfordern eine gesonderte rechtliche Prüfung und schriftliche Zustimmung des Anbieters.
13.7. Modelle, Anbieter, Parameter, Scoringregeln und Inferenzarchitektur können aus Qualitäts-, Sicherheits-, Kosten-, Verfügbarkeits-, Rechts- oder Entwicklungsgründen geändert werden, sofern der Kern der bezahlten Leistung erhalten bleibt.
14. Bericht und fachliche Prüfung
14.1. Berichte dienen Information, Analyse und Entscheidungsunterstützung. Sie sind weder amtliche Dokumente noch verbindliche Fachgutachten.
14.2. Sie sind insbesondere keine Baugenehmigung, Verwaltungs- oder Bebauungsentscheidung, amtlichen Auszüge, Bescheinigungen, Behördenauskünfte, Architektur-, Lage- oder Ausführungsplanung, Vermessungsunterlagen, Grenzfeststellung, geotechnischen, geologischen oder Umweltgutachten, Rechts- oder Steuerberatung, rechtliche Due Diligence oder Immobilienbewertung. Sie enthalten keine verbindlichen Anschlussbedingungen oder Garantien für Kapazitäten, Zufahrten, öffentlichen Straßenzugang, Entscheidungen, Preise, Immobilienwerte, Rentabilität, ROI, IRR oder die Umsetzbarkeit eines Investitionsprogramms.
14.3. Vor Grundstückserwerb, Finanzierung, Vorvertrag, behördlichem Antrag oder Investitionsbeginn sind wesentliche Angaben anhand der Quelldokumente sowie erforderlichenfalls bei Architekten, Stadtplanern, Vermessern, Juristen, Sachverständigen, Geologen, Netzbetreibern oder Behörden zu prüfen.
14.4. Jeder Bericht soll einen sichtbaren Hinweis entsprechend Anlage 2 enthalten. Der Anbieter kann dessen Wortlaut dem Berichtstyp anpassen, ohne die wesentliche Aussage abzuschwächen.
15. Investitionsentscheidungen und Kundenpflichten
15.1. Endgültige Entscheidungen über Grundstückskauf oder -verkauf, Finanzierung, Umsetzung, Projektwahl, Verhandlungen, Verträge und Verwaltungsverfahren trifft der Kunde.
15.2. Er verantwortet richtige Kriterien, Eingaben und Dokumente sowie die Eignung des Ergebnisses für seine Bedürfnisse und Risikobereitschaft.
15.3. Kennzeichnungen wie „zu prüfen“, „unbestätigt“, „vorläufig“ oder „Pilot“ erfordern unabhängige Bestätigung vor Entscheidungen mit erheblichen Folgen.
15.4. Berichte und zugrunde gelegte Quelldokumente sind aufzubewahren, soweit dies für berufliche Pflichten, Audits oder Beweiszwecke relevant ist.
16. Zulässige und unzulässige Nutzung
16.1. Der Kunde darf die Plattform für seine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit im bezahlten Umfang und gemäß Dokumentation nutzen.
16.2. Untersagt sind insbesondere die Umgehung von Limits, Sicherheits-, Zugangs- oder Abrechnungssystemen; unautorisiertes Scraping, Massendownloads, Crawling oder automatisierte Anfragen außerhalb offizieller APIs; Reverse Engineering, Dekompilierung oder Quellcodebeschaffung außerhalb zwingender gesetzlicher Erlaubnisse; der Aufbau oder das Training konkurrierender Datenbanken oder Produkte unter Verletzung von Anbieter- oder Lizenzgeberrechten; Malware, nicht genehmigte Sicherheitstests, Störungen oder Zugriffe auf fremde Daten; Verstöße gegen Sanktionen, Exportkontrolle, Datenschutz, geistiges Eigentum oder andere Vorschriften; sowie irreführende Behauptungen amtlicher Bestätigung, Anbietergarantien oder Investitionssicherheit.
16.3. Der Anbieter darf verhältnismäßige automatische Missbrauchserkennung unter Beachtung von Sicherheit und Datenschutz einsetzen.
17. Geistiges Eigentum und Berichtsrechte
17.1. Code, Architektur, Oberfläche, Datenstruktur, Modelle, Scoringmethodik, Dokumentation, Vorlagen, Kennzeichen, Logo, Design, Know-how und sonstige Plattformbestandteile verbleiben beim Anbieter oder jeweiligen Lizenzgeber.
17.2. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht im bezahlten Umfang. Unterlizenzierung ist nur bei entsprechender Enterprise-Vereinbarung zulässig.
17.3. Erzeugte Berichte dürfen für die eigene Tätigkeit verwendet und projektbeteiligten Mitarbeitern, Investoren, Kunden, Banken, Finanzierenden, Architekten, Juristen und anderen Beratern übermittelt werden.
17.4. Ohne gesonderte Zustimmung sind systematischer Weiterverkauf als eigenständiges Produkt, konkurrierende Berichtsdienste und irreführendes Entfernen von Quellen- und Analysehinweisen untersagt.
17.5. Für Quelldaten und Drittbestandteile gelten die jeweiligen Lizenzen; der Kunde erhält nur rechtmäßig übertragbare Rechte.
18. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
18.1. Beide Parteien schützen nicht öffentliche Informationen, die nach Art oder Umständen vernünftigerweise als vertraulich gelten, insbesondere Projekt-, Technik-, Handels- und Geschäftsdaten.
18.2. Der Anbieter gibt solche Informationen Mitarbeitern, Mitwirkenden und Subunternehmern nur im erforderlichen Umfang und bei geeigneten Vertraulichkeitsverpflichtungen oder gesetzlichen Pflichten weiter.
18.3. Ausgenommen sind ohne Vertragsverstoß öffentliche, dem Empfänger rechtmäßig bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen.
18.4. Bei gesetzlich oder rechtskräftig angeordneter Offenlegung informiert die Partei, soweit zulässig, die andere Partei und beschränkt die Offenlegung auf das Erforderliche.
18.5. Vertraulichkeit gilt fünf Jahre nach Vertragsende, für Geschäftsgeheimnisse solange deren gesetzliche Voraussetzungen bestehen.
19. Personenbezogene Daten, AVV/DPA und Datenschutz
19.1. Kontoführung, Vertrieb, Sicherheit, Abrechnung und Kommunikation sind in der gesonderten Datenschutzerklärung beschrieben.
19.2. Verarbeitet der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden, gilt eine gesonderte AVV/DPA, die elektronisch abgeschlossen oder durch ausdrücklichen Verweis Vertragsbestandteil werden kann.
19.3. Bei Widersprüchen zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat die DPA Vorrang.
19.4. Der Kunde verantwortet Rechtsgrundlagen, Informationen und Weisungen für von ihm als Verantwortlichem eingebrachte Daten, unbeschadet der Pflichten des Anbieters als Auftragsverarbeiter oder eigenständiger Verantwortlicher.
20. Informationssicherheit und Vorfälle
20.1. Der Anbieter setzt risikogerechte technische und organisatorische Maßnahmen für Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit ein, unter Berücksichtigung von Umfang, Stand der Technik und Informationsart.
20.2. Dazu können Zugriffskontrolle, minimale Berechtigungen, Identitätsmanagement, geeignete Verschlüsselung, Backups, Monitoring, Protokollierung, Schwachstellenmanagement, sichere Entwicklung, Vorfallsprozesse und Betriebskontinuität gehören. Einzelheiten zur Auftragsverarbeitung regeln DPA/TOMs.
20.3. Bei begründeter Gefahr kann der Anbieter Sicherheitsupdates und Passwortwechsel verlangen oder Funktionen beziehungsweise Sitzungen vorübergehend einschränken.
20.4. Bei Sicherheitsvorfällen begrenzt er Auswirkungen und übermittelt gesetzlich oder nach DPA erforderliche Informationen fristgerecht. Nicht jedes technische Ereignis ist eine Datenschutzverletzung.
20.5. Der Kunde verantwortet seine Geräte, Netze, E-Mail-Konten, Integrationen und Nutzer sowie die rechtzeitige Kenntnisnahme von Sicherheitsmitteilungen.
21. Verfügbarkeit, Wartung, SLA und Beta-Funktionen
21.1. Der Anbieter bemüht sich angemessen um hohe Verfügbarkeit. Ein Standardabonnement garantiert weder unterbrechungsfreien 24/7-Betrieb noch eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern Tarif oder individuelles SLA dies nicht vorsehen.
21.2. Wartung, Updates, Bereitstellungen, Ausfälle, Cybervorfälle sowie Störungen bei Netzen, Cloud, APIs, öffentlichen Registern, KI oder anderen externen Diensten können den Zugang vorübergehend einschränken.
21.3. Wesentliche geplante Arbeiten werden möglichst vorab angekündigt und mit möglichst geringen Kundenbeeinträchtigungen durchgeführt.
21.4. Beta-, Pilot-, Preview- oder Experimental-Funktionen können eingeschränkt, veränderlich, fehlerhaft oder widerruflich sein und sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht SLA-geschützt.
21.5. Bei reproduzierbaren Fehlern liefert der Kunde Diagnoseinformationen. Der Anbieter darf zunächst Fehlerbehebung, Umgehung oder Wiederherstellung versuchen; zwingende Kundenrechte bleiben unberührt.
22. Data Act: Datenexport und Anbieterwechsel
Dieser Abschnitt gilt, soweit Ploot AI ein Datenverarbeitungsdienst nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist. Er soll einen transparenten Ausstieg ermöglichen und Anbieterbindung begrenzen.
22.1. Der Kunde kann einen Anbieterwechsel oder die Übertragung exportierbarer Daten und relevanter digitaler Vermögenswerte an einen anderen Anbieter oder in eigene Infrastruktur nach dem Data Act und den technischen Möglichkeiten verlangen.
22.2. Die maximale Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate, soweit der Data Act dies verlangt. Auf Anfrage werden erforderliche Informationen und Exportmöglichkeiten bereitgestellt.
22.3. Nach der maßgeblichen Kündigungsfrist beträgt der reguläre technische Übergangszeitraum höchstens 30 Kalendertage. Eine technisch begründete Verlängerung ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und unter entsprechender Information über Gründe und Dauer möglich.
22.4. Der Anbieter leistet angemessene Unterstützung, wahrt soweit möglich die Kontinuität vertraglicher Funktionen, informiert über bekannte Kontinuitätsrisiken und erhält angemessene Transfersicherheit.
22.5. Für SaaS stellt der Anbieter im gesetzlich erforderlichen Umfang offene oder dokumentierte Schnittstellen sowie mindestens einen Export in gängigem maschinenlesbarem Format bereit. Datenkategorien beschreibt Anlage 3.
22.6. Nicht exportierbare Vermögenswerte, Daten, Code, Modelle, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum des Anbieters oder Dritter sind ausgenommen. Rechte des Kunden an eigenen Eingaben und relevanten Ausgaben bleiben unberührt.
22.7. Nach dem Übergang besteht ein mindestens 30-tägiger Datenabrufzeitraum, soweit gesetzlich verlangt. Danach werden löschpflichtige Daten gemäß Vertrag, DPA, Aufbewahrungsregeln und Recht gelöscht, unter Berücksichtigung von Backups und Archivpflichten.
22.8. Bis 11. Januar 2027 sind Wechsel- und Datenübertragungsentgelte nur im vom Data Act erlaubten Umfang und in zulässiger Höhe möglich. Ab 12. Januar 2027 erhebt der Anbieter im gesetzlichen Verbotsumfang keine Entgelte für notwendige Wechselvorgänge oder Datenübertragung (Egress).
22.9. Bei rechtlich oder lizenzbedingt eingeschränkten Dritt- oder Registerdaten informiert der Anbieter über die Einschränkungen und exportiert die übrigen Daten soweit möglich.
23. Kontosperrung und Schutzmaßnahmen
23.1. Bei erheblichen Zahlungsrückständen, AGB-Verstößen, Sicherheitsrisiken, vermutetem unbefugtem Zugriff, rechtswidriger Nutzung, API-Missbrauch oder Gefährdung von Plattformstabilität beziehungsweise anderen Kunden können Konto oder Funktionen vorübergehend gesperrt werden.
23.2. Soweit möglich wird zuvor informiert und eine angemessene Abhilfefrist gewährt. Bei akuter Sicherheits- oder Rechtsgefahr ist eine sofortige Sperrung möglich.
23.3. Umfang und Dauer bleiben auf das angemessen Erforderliche beschränkt; nach Wegfall der Ursache wird der Zugang wiederhergestellt, sofern kein Kündigungsgrund besteht.
24. Kündigung aus wichtigem Grund
24.1. Jede Partei kann bei unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbarer Vertragsfortsetzung aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
24.2. Für den Anbieter können insbesondere schwere oder wiederholte AGB-Verstöße, rechtswidrige Nutzung, Sicherheitsgefährdung, bewusste Limitumgehung, erhebliche Verletzungen geistigen Eigentums oder wesentliche Zahlungsrückstände trotz Mahnung wichtige Gründe darstellen.
24.3. Bei behebbaren Verstößen erfolgt die Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser angemessener Abhilfefrist, sofern Abwarten nicht unzumutbar ist.
24.4. Kündigungsrechte aus Data Act, zwingendem Recht und Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
25. Folgen der Vertragsbeendigung
25.1. Kostenpflichtige Zugangsrechte enden mit dem Vertrag, vorbehaltlich Export- und Abrufzeiträumen nach § 22, DPA oder individuellen Abreden.
25.2. Der Kunde lädt benötigte Berichte und Daten vor Ende des Abrufzeitraums herunter. Der Anbieter ist nicht zu unbegrenzter Aufbewahrung nach Vertragsende verpflichtet.
25.3. Naturgemäß fortwirkende Regelungen, insbesondere zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Abrechnung, Haftung und anwendbarem Recht, gelten weiter.
25.4. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
26. Plattformänderungen und Produkteinstellung
26.1. Technische, funktionale, organisatorische und sicherheitsbezogene Änderungen einschließlich Ersatz von Datenquellen oder KI-Anbietern sind für Entwicklung, Sicherheit, Rechtskonformität oder Dienstqualität möglich.
26.2. Der wesentliche Wert eines bezahlten Tarifs darf im laufenden Zeitraum nicht ohne sachlichen Grund erheblich eingeschränkt werden. Wesentliche negative Änderungen ohne rechtliche oder sicherheitsbedingte Notwendigkeit werden angemessen vorab angekündigt.
26.3. Einzelne Module oder die Plattform können eingestellt werden. Eine geplante dauerhafte Einstellung wird möglichst mindestens 90 Tage vorher angekündigt; angemessener Datenexport und anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte für die Zeit nach Einstellung werden gewährleistet.
26.4. Die Frist kann bei Rechtsvorgaben, Behördenentscheidungen, akuten Sicherheitsgefahren, Verlust wesentlicher Lizenzen oder anderen Umständen außerhalb angemessener Kontrolle kürzer sein. Der Anbieter bemüht sich dann um Schadensbegrenzung.
27. Änderungen von Preisen und AGB
27.1. Neue öffentliche Preise gelten nicht rückwirkend für bezahlte Zeiträume, sondern frühestens bei Verlängerung, außer bei früherer Kundenannahme oder abweichender Individualvereinbarung.
27.2. Abonnementpreiserhöhungen werden angemessen, grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Anwendung bei der nächsten Verlängerung, angekündigt. Der Kunde kann zuvor die Verlängerung deaktivieren.
27.3. AGB-Änderungen können durch Änderungen von Recht, Rechtsprechung, KI-/Datenregulierung, Sicherheit, Technik, Funktionen, Leistungserbringung oder Klarstellungsbedarf begründet sein.
27.4. Wesentliche Änderungen werden angemessen vorab mitgeteilt. Bei erheblich nachteiligen Auswirkungen auf Kundenrechte kann der Kunde auf die nächste Verlängerung verzichten oder, soweit gesetzlich erforderlich, vor Inkrafttreten kündigen.
27.5. Rein redaktionelle Korrekturen, offensichtliche Fehlerbehebungen oder zwingende Rechtsanpassungen können früher gelten, soweit sie die materielle Kundenposition nicht verschlechtern.
28. Haftung des Anbieters
28.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt, soweit eine Beschränkung unzulässig ist, insbesondere bei Vorsatz, im gesetzlich erforderlichen Umfang bei grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, aus übernommenen Garantien und nach zwingenden Vorschriften.
28.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er für wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung ermöglicht und auf die der Kunde berechtigterweise vertraut. Die Haftung ist dann im nach deutschem Recht zulässigen Umfang auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
28.3. Vorbehaltlich 28.1–28.2 werden keine Garantien für Genehmigungen, Bebauungsentscheidungen, Bebauungspotenzial, Versorgungsanschlüsse, Straßenzugang, Immobilienwerte, Finanzergebnisse, ROI/IRR, Grundstückserwerb oder Verhandlungserfolg übernommen.
28.4. Keine Haftung besteht für ausschließlich auf falschen Kundendaten, fehlender Prüfung ausdrücklich vorläufiger oder unbestätigter Angaben, nicht angemessen kontrollierbaren Fehlern oder Lücken externer Quellen, zweckwidriger Berichtsnutzung oder unautorisierten Ergebnisänderungen beruhende Folgen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
28.5. Für nicht angemessen kontrollierbare Ausfälle externer Dienste haftet der Anbieter nicht, wenn er bei deren Auswahl angemessene Sorgfalt und bei Ausfällen angemessene Schadensbegrenzung angewandt hat.
28.6. Keine Bestimmung soll eine Haftung ausschließen oder begrenzen, soweit dies nach anwendbarem Recht unwirksam wäre.
29. Ansprüche Dritter aufgrund von Kundenhandlungen
29.1. Bei unmittelbar aus schuldhaften Rechts-, Drittrechts- oder AGB-Verstößen des Kunden resultierenden Drittansprüchen trägt der Kunde angemessene, belegte Kosten und Schäden, für die er gesetzlich verantwortlich ist.
29.2. Der Anbieter informiert unverzüglich über wesentliche Ansprüche und ermöglicht angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung, soweit eigene Interessen, Geheimhaltung und Rechtspflichten dies zulassen. Er schließt ohne sachlichen Grund keinen die Kundenhaftung erhöhenden Vergleich, ohne dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
30. Höhere Gewalt
30.1. Eine Partei haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge nicht angemessen kontrollierbarer Ereignisse, deren Folgen auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar waren.
30.2. Beispiele sind schwere Infrastrukturausfälle, Naturkatastrophen, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Sanktionen, massive Cyberangriffe, langfristige Telekommunikationsausfälle oder unverschuldeter Verlust kritischer externer Dienste.
30.3. Die betroffene Partei begrenzt Folgen angemessen und informiert die andere Partei bei wesentlichen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung.
31. Enterprise, API und individuelle Bedingungen
31.1. Individuell vereinbar sind insbesondere Limits, Mehrbenutzerzugang, API, Integrationen, Berichtsbranding, Scoringkriterien, Support, SLA, Sicherheitsanforderungen, Preise, Laufzeit und DPA.
31.2. Ausdrücklich beidseitig akzeptierte individuelle Abreden haben bei Widersprüchen Vorrang.
31.3. APIs können eigener Dokumentation, Schlüsseln, Anfragelimits und Sicherheitsregeln unterliegen. Schlüssel dürfen nicht Unbefugten zugänglich gemacht und APIs nicht zur Limitumgehung genutzt werden.
31.4. Ein SLA gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Tarifbezeichnung Business oder Enterprise begründet allein keine SLA-Garantie, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
32. Übertragung, Umstrukturierung, Rechtsnachfolge und Kontrollwechsel
32.1. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrags, seiner Rechte und Pflichten oder der Ploot-AI-Tätigkeit an verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger oder Erwerber von Ploot AI beziehungsweise des ganzen oder wesentlicher Teile des Unternehmens, seiner Vermögenswerte, Anteile oder plattformbezogenen Tätigkeit im Zusammenhang mit Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Unternehmens- oder Produktverkauf, Finanzierung oder anderem Kontrollwechsel zu.
32.2. Voraussetzung sind die Übernahme wesentlicher Anbieterpflichten und keine erhebliche Verschlechterung der Kundenrechte allein durch die Übertragung. Soweit möglich und zulässig wird der Kunde angemessen vorab informiert.
32.3. Bei einer wesentlichen, objektiv nachteiligen und nicht angemessen behebbaren Verschlechterung kann der Kunde zum Übertragungszeitpunkt kündigen, soweit zwingendes Recht oder Individualvereinbarung dies verlangen.
32.4. Personenbezogene Daten und DPA werden nach DSGVO, DPA und Datenschutzerklärung übertragen. Vertraulichkeit, Sicherheit und Datenexportrechte bleiben erhalten.
32.5. Der Kunde darf nach vorheriger Information an ein Konzernunternehmen oder einen Umstrukturierungsnachfolger übertragen, sofern dieser B2B-Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Zahlungspflichten übernimmt. Andere Übertragungen bedürfen einer nicht unbegründet zu verweigernden Zustimmung.
33. Elektronische Kommunikation und Kundenservice
33.1. Vertragskommunikation kann per E-Mail, Kontobereich, Plattformhinweis oder vereinbarten Kanälen erfolgen. Administrator- und Abrechnungs-E-Mail-Adressen sind aktuell zu halten.
33.2. Technischer und vertraglicher Kontakt: info@ploot.de. Aktuelle Kanäle und Servicezeiten werden auf Website oder Plattform veröffentlicht.
33.3. Reaktions- oder Lösungszeiten sind nur durch SLA oder Individualvereinbarung garantiert. Standardsupport erfolgt nach angemessenen Möglichkeiten und Priorität.
33.4. Kündigungs- und Änderungserklärungen können elektronisch erfolgen, soweit Plattform oder Recht dies erlauben. Bei wesentlichen Erklärungen kann zusätzliche Identitäts- oder Vollmachtsprüfung verlangt werden.
34. Beschwerden, Abrechnungsfehler und Eskalation
34.1. Beschwerden, technische oder Abrechnungsfehler und Beanstandungen können an info@ploot.de oder über eine angebotene Kontofunktion gemeldet werden. Möglichst anzugeben sind Konto, Projekt oder Operation, Ereignisdatum, Problembeschreibung und Reproduktionsmaterial.
34.2. Meldungen werden ohne unangemessene Verzögerung nach Dringlichkeit und Auswirkungen bearbeitet. Verbindliche Reaktions- oder Behebungsfristen gelten nur nach SLA oder Enterprise-Bedingungen.
34.3. Bei beanstandeten Suchen, Berichten, Zusatzoperationen oder Gebühren prüft der Anbieter Protokolle und Abrechnungsdaten. Bestätigte Plattformfehler führen in angemessener Zeit zur Korrektur von Kontingent, Entgelt oder Guthaben.
34.4. Beanstandete fachliche Angaben in Bericht, Ploot Score oder Plattform sind bis zur Prüfung als unbestätigt zu behandeln und nicht alleinige Grundlage rechtlich oder wirtschaftlich erheblicher Entscheidungen.
34.5. Vor gerichtlichen Schritten können die Parteien freiwillig geschäftlich oder rechtlich eskalieren. Dies ist keine Voraussetzung für Klagen und beschränkt keine Rechtsbehelfe.
35. Subunternehmer, Unabhängigkeit und fehlende Vertretungsmacht
35.1. Der Anbieter darf insbesondere Cloud-, Hosting-, KI-, Zahlungs-, Kommunikations-, Monitoring-, Sicherheits-, Karten-, API- und Datenlieferanten einsetzen, bleibt aber im gesetzlichen und vertraglichen Umfang für eigene Pflichten verantwortlich.
35.2. Für Unterauftragsverarbeiter gelten hinsichtlich Beauftragung, Information und Widerspruch die einschlägige AVV/DPA und DSGVO.
35.3. Der Vertrag begründet keine Gesellschaft, kein Joint Venture, Arbeits-, Vertretungs- oder Agenturverhältnis und keine gegenseitige Verpflichtungsbefugnis ohne gesonderte ausdrückliche Vollmacht.
35.4. Ohne abweichende Individualvereinbarung ist die Zusammenarbeit nicht exklusiv. Unter Wahrung von Vertraulichkeit, Daten- und Schutzrechten können auch Kunden derselben Branche bedient werden.
36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
36.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
36.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang der Anbietersitz Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
36.3. Zwingende, vertraglich nicht ausschließbare Vorschriften bleiben unberührt.
37. Sprachfassungen
37.1. Die AGB können insbesondere auf Polnisch und Deutsch angeboten werden. Die für die Bestellung maßgebliche Vertragssprache wird im Kaufprozess und der Vertragsbestätigung ausdrücklich angegeben.
37.2. Bei polnischsprachigem Checkout ist die polnische Fassung maßgeblich, sofern dort nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei deutschsprachigem Checkout ist die deutsche Fassung maßgeblich.
37.3. Andere Übersetzungen dienen gegebenenfalls der Verständlichkeit. Bei Abweichungen entscheidet die für die Bestellung ausgewiesene Vertragsfassung, vorbehaltlich geltenden Rechts.
38. Schlussbestimmungen
38.1. Individuelle Abreden haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
38.2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen unberührt. An ihre Stelle treten die einschlägigen gesetzlichen Regeln; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel erfolgt nicht, soweit dies dem AGB-Recht widerspricht.
38.3. Die Nichtausübung eines Rechts ist kein Verzicht, sofern nicht ein eindeutiges Verhalten und die rechtliche Zulässigkeit einen solchen ergeben.
38.4. Die aktuelle Fassung wird dauerhaft speicher- und reproduzierbar bereitgestellt. Versionen und Zustimmungsdaten werden für erforderliche Beweis-, Rechts- und Abrechnungszwecke aufbewahrt.
38.5. Anlagen sind Vertragsbestandteil, soweit sie nicht ausdrücklich nur der Information dienen.
Anlage 1. Preise für Polen und Deutschland
Alle Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer und sonstige geschuldete Steuern werden nach geltendem Recht und Kundensteuerstatus berücksichtigt. PL und DE haben eigenständige regionale Preislisten.
Enterprise-Parameter können Mehrbenutzerzugang, höhere Kontingente, API, Integrationen, eigene Scoringkriterien oder -modelle, Berichtsbranding, Aufbewahrungsregeln, Sicherheit, priorisierten Support und SLA umfassen.
Bei abweichenden Verkaufsseiten oder individuellen Angeboten gelten die beim Kauf oder im Enterprise-Vertrag akzeptierten Parameter und Preise.
| Tarif | Netto / Monat | Suchen / Monat | Berichte / Monat | Zusätzliche Suche netto | Zusätzlicher Bericht netto |
|---|---|---|---|---|---|
| Starter | 249 PLN | 1 | 2 | 349 PLN | 199 PLN |
| Professional | 649 PLN | 4 | 8 | 299 PLN | 169 PLN |
| Business | 1 590 PLN | 12 | 30 | 249 PLN | 139 PLN |
| Enterprise | Individuelle Vereinbarung | ||||
| Tarif | Netto / Monat | Suchen / Monat | Berichte / Monat | Zusätzliche Suche netto | Zusätzlicher Bericht netto |
|---|---|---|---|---|---|
| Starter | 69 EUR | 1 | 2 | 89 EUR | 49 EUR |
| Professional | 179 EUR | 4 | 8 | 75 EUR | 42 EUR |
| Business | 449 EUR | 12 | 30 | 59 EUR | 35 EUR |
| Enterprise | Individuelle Vereinbarung | ||||
Anlage 2. Hinweis in Berichten
Ploot AI unterstützt die Suche und vorläufige Analyse von Investitionsflächen. Der Bericht wurde teilweise automatisiert, einschließlich KI, anhand zum Analysezeitpunkt verfügbarer Quellen erstellt und kann weiter zu prüfende Angaben enthalten. Fehlende Daten bedeuten nicht das Fehlen von Einschränkungen. Der Bericht ist weder Verwaltungsentscheidung, Baugenehmigung, Architekturplanung, Vermessungsunterlage, Rechts-, Technik-, Geotechnik- oder Steuergutachten, Bewertung noch sonstige verbindliche Fachmeinung. Ploot Score und Empfehlungen garantieren weder Umsetzbarkeit noch wirtschaftlichen Erfolg. Vor Entscheidungen mit erheblichen Folgen sind wesentliche Feststellungen anhand der Quelldokumente und gegebenenfalls durch Fachleute, Netzbetreiber und Behörden zu prüfen.
Der Bildschirmhinweis darf gekürzt werden, wenn der vollständige Text mit einem Klick oder im Bericht verfügbar bleibt und die Warnung vor der notwendigen unabhängigen Prüfung nicht abgeschwächt wird.
Anlage 3. Datenexport / Data Act
Soweit Kapitel VI des Data Act gilt, stellt der Anbieter die für einen Wechsel erforderlichen Daten nach § 22 bereit. Der Umfang kann mit den Plattformfunktionen weiterentwickelt werden.
Kundeneingaben: Investitionskriterien, gespeicherte Parameter, Projektdaten und technisch gespeicherte Dateien, vorbehaltlich Drittrechten, Sicherheit und rechtlichen Beschränkungen.
Ergebnisse und Berichte: für den Kunden erzeugte Berichte, gespeicherte Ergebnisse, relevante Ausgaben und unmittelbar nutzungsbezogene Metadaten; das Format hängt von der Funktion ab und ist mindestens gängig und maschinenlesbar, soweit gesetzlich verlangt.
Projekthistorie: verfügbare Projektkennungen, Status, Einstellungen und weitere zur Rekonstruktion der Kundenarbeit erforderliche Daten; keine internen Sicherheitsprotokolle oder Daten anderer Kunden.
Quelldaten Dritter: nur soweit der Anbieter zum Export berechtigt oder nach Data Act verpflichtet ist; Lizenzen, Datenbankrechte, Geheimnisse und Weiterverteilungsverbote können gelten.
Geistiges Eigentum des Anbieters: insbesondere Code, Modelle, Scoringmethodik, interne Regeln, Know-how und Geschäftsgeheimnisse werden nicht als Kundeneigentum exportiert.
Exportformate können CSV, JSON, XLSX, PDF oder andere der Datenart entsprechende gängige Formate sein. Aktuell verfügbare Formate stehen in Plattform, Dokumentation oder Antwort auf eine Wechselanfrage.